So funktioniert die Eintragung als historisches Fahrzeug in Österreich

Die Eintragung zum „historischen KFZ“ in Österreich

Auch hierzulande kennt fast jeder die deutsche Regelung zum H-Kennzeichen. Über die heimische „Eintragung als historisches KFZ“ wissen die wenigsten Bescheid. Jetzt ist es Zeit, das zu ändern. 

Die Zahl der Anfragen nach einer historischen Eintragung nimmt stetig zu, das Interesse am Sonderstatus wächst. Warum eigentlich? Seit Jahren ist vom Feinstaubproblem in Städten die Rede, zahlreiche europäische Länder – allen voran unsere deutschen Nachbarn – haben schon Umweltzonen in Ballungsräumen eingeführt. In Wien, in Teilen Niederösterreichs und der Steiermark bestehen bereits Abgas-Fahrbeschränkungen nach IG-L für alte LKW mit Abgaseinstufung Euro 2 und schlechter. Sobald die Corona-Krise wieder aus den Nachrichten verschwunden ist, wird die Klimawandel-Diskussion wieder die Vorherrschaft übernehmen. Und auch wenn die Bestandszahlen über 30 Jahre alter Fahrzeuge auf heimischen Straßen auch jetzt schon sehr gering sind, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Gegenwind aus der Bevölkerung und auch aus der Politik rauer wird. 

 

 

Dagegen gibt es nur ein probates Mittel – Die Eintragung als historisches KFZ. Denn so wird aus einem Gebrauchtwagen offiziell ein Oldtimer, der vom Gesetzgeber als erhaltenswürdiges Kulturgut anerkannt ist. Die Vorteile? Nur alle zwei Jahre zum Pickerl und die Möglichkeit, sein Fahrzeug zu meist sehr günstigen Konditionen mit Teil – oder sogar Vollkasko versichern zu können. Und der Sonderstatus als historisches Fahrzeug, ersichtlich am roten §57a-Pickerl. Noch bringt das keine Vorteile im Betrieb, wobei die Betonung aber auf „noch“ liegt. Gibt es auch Einschränkungen, die eine solche Eintragung mit sich bringt? Ja. Der Betrieb eines historischen Kraftwagens darf nur an 120 Tagen im Jahr erfolgen, historische Krafträder sind auf 60 Tage im Jahr beschränkt. Nachzuweisen mittels – Achtung, typisch österreichischer Ausdruck – fahrtenbuchähnlichen Aufzeichnungen. Ob man sich nun ein Fahrtenbuch von einem Automobilklub holt oder seine Fahrtage anderweitig nachvollziehbar festhält, ist dabei ziemlich Blunzn. Man muss bei einer Kontrolle und beim Pickerl lediglich nachweisen können, dass man nicht öfter als an 120 Tagen im Jahr gefahren ist.

Apropos Pickerl. Im Gegensatz zu herkömmlichen Fahrzeugen, wo nur der Zulassungsschein benötigt wird, sind für die Überprüfung eines historischen KFZ auch der Typenschein bzw. die Einzelgenehmigung und die Aufzeichnungen über die Fahrtage mitzubringen. Aber wie kommt der Eintrag „historisch“ bei der Fahrzeugart eigentlich in den Typenschein? 

Das geht leichter als gedacht. Zu Beginn sollte man rausfinden, ob das jeweilige Fahrzeug in der vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierten Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist (§ 131b). Diesen Listeneintrag, falls der Wagen noch nicht drinnen sein sollte bzw. den Auszug aus der Liste bei bereits vorhandener Nennung bekommt man ganz unkompliziert beispielsweise über das „Kuratorium historische Mobilität Österreich“. Kostet € 95,40.-, ist aber schon einmal der erste Schritt in die richtige Richtung. Weiters muss das Fahrzeug in gutem Zustand sein. Dazu zählen Zustandsnoten von 1 bis 3. Für die Vorführung bei der KFZ-Landesprüfstelle und den Abschluss einer Kaskoversicherung empfiehlt sich ein Sachverständigen-Gutachten. 

 

 

Bilder Lukas Wieringer

Warum? Der Gutachter sieht sich den Wagen in entspannter Atmosphäre vorab an, macht Fotos und eine Probefahrt, lässt sich die Historie darlegen und erstellt dann sein Gutachten. Mit genauen Zustandsbeschreibungen von Lack, Blech, Interieur, Technik, Anbauteilen usw.. Damit weiß man, was man hat und ob einer historischen Eintragung nichts mehr im Wege steht. Entspricht all das mindestens dem Zustand 3 (gebrauchter Zustand, das Fahrzeug lässt nur kleinere Mängel erkennen, ist aber verkehrssicher und kann gefahren werden), geht es zur jeweiligen KFZ-Landesprüfstelle bzw. einer Außenstelle in den Bezirken. Dort muss der Wagen vorgefahren werden. Nach der Kontrolle des allgemeinen Zustands, der Fahrgestell- und Motornummer und dem Ausfüllen einiger Formulare bleibt der Typenschein entweder vor Ort und kommt nach Einzahlung der Bearbeitungsgebühr per Post wieder retour. Oder aber die historische Eintragung wird sofort erledigt und der Typenschein/die Einzelgenehmigung kann wieder mitgenommen werden. Je nach Prüfstelle und Bundesland. Entgegen anders lautenden Gerüchten wird der bestehende Typenschein dabei aber weder eingezogen noch wird eine neue Einzelgenehmigung ausgestellt. Im Typenschein wird lediglich ein zusätzliches Blatt mit dem Hinweis „historisch“ und den Fahrtbeschränkungen von 120 Tagen im Jahr eingeheftet. Auch ein bestehendes schwarzes Kennzeichen bleibt nach der Eintragung natürlich weiterhin bestehen. 

Mit dem Typenschein geht es nun zur Zulassungsstelle. Dort werden die Zulassungsscheine getauscht und bei der Fahrzeugart mit dem Hinweis „historisch“ versehen. Auf Wunsch und sollte kein Wechselkennzeichen mit einem modernen Auto oder ein schwarzes Kennzeichen bestehen, kann auch ein „historisches Kennzeichen“ ausgegeben werden. Das nicht historisch aussieht. Aber ein paar Zentimeter kürzer – optisch besonders interessant für Kleinwagen – und durch die Spezialkombination aus zwei Zahlen und einem Buchstaben für Kenner gleich als historisches Taferl zu erkennen ist. Beim nächsten Pickerltermin oder auf Wunsch des Zulassungsbesitzers wird auch gleich ein rotes Pickerl ausgegeben. Damit ist es geschafft! 

Nun, nach erfolgter historischer Eintragung – es ist laut Amtssprech KEINE Typisierung – stehen einem auch bei zahlreichen Versicherungen alle Tore für Kasko- und günstige Oldtimertarife offen. Die Teilkasko am historischen Pajero des Autors kostet im Jahr etwa keine 100€, bietet aber umfangreichen Schutz von Vandalismus über Diebstahl bis hin zum Hagelschaden. Das sollte einem der ruhige Schlaf schon wert sein. 

Lukas


 

Alle Infos kompakt zur historischen Eintragung

  • Zustand sollte mindestens der Note 3 (gebrauchter Zustand, das Fahrzeug lässt nur kleinere Mängel erkennen, ist aber verkehrssicher und kann gefahren werden) entsprechen
  • Auszug aus der vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierten Liste der historischen Kraftfahrzeuge (§ 131b), beispielsweise über das KHMOE 
  • Ein kürzlich erneuertes Pickerl und ein Gutachten vom KFZ-Gutachter erleichtert die historische Eintragung und die Versicherung
  • Termin bei der Landesprüfstelle zur Eintragung mit Typenschein, Auszug aus der approbierten Liste, §57a-Gutachten und Fahrzeug-Gutachten
  • Rotes Pickerl und auf Wunsch hist. Kennzeichen von der Zulassungsstelle holen

 

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Stand: 28.04.2020

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4 Responses

  1. Guido Scherling sagt:

    Bei der GRAWE bekommt jedes Fahrzeug, das älter als 25 Jahre ist und ein aktuelles Wergutachten hat (max. 2 Jahre alt), eine Oldtimerversicherung! Eine Eintragung historisches Fahtzeug ist nicht notwendig.
    Für mehr Infos können Sie mir gerne ein Mail schicken.
    Mfg

  2. Robert Prankl sagt:

    Nein, es ist nicht Blunzn welche Art von Aufzeichnungen als Fahrtenbuch geführt werden. Das ist in den § 57 Bestimmungen ganz genau geregelt.
    MfG Robert Prankl

  3. Kurt Setzer sagt:

    Zu erwähnen wäre noch dass das Fahrzeug original sein sillte bzw nur zeitgenössisches Zubehör oder Umbauten haben darf um historisch genehmigt werden zu können.
    Die Prüfstellen des jeweiligen Landes haben hierbei jedoch recht unterschiedliche Auffassungen.
    Rücksprache mit der Prüfstelle bzw Sachverständigen wäre zu empfehlen.

  4. Max sagt:

    Hallo, zu den IG-L Beschränkungen für LKW mit Euro 2 oder schlechter: Auch in Oberösterreich gibts sowas bereits seit Jahren, nämlich auf der A1 zwischen Enns und Haid.
    LG

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